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Merkblatt für Ferienjobs

Wann, wo, wie?

Jugendliche dürfen nur Arbeiten verrichten, die sie in ihrer physischen und psychischen Gesundheit nicht beeinträchtigen:
 
  • Jugendliche unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden
  • Für 13- und 14-Jährige sind erlaubt: leichte Botengänge, leichte Arbeiten im Detailhandel und in Forstbetrieben/Landdienst, sowie Handreichungen beim Sport. Die Beschäftigungs-zeiten müssen zwischen 6 und 20 Uhr an den Werktagen sein. 13-Jährige dürfen nicht mehr als 3 Std./Tag und 15 Std./Woche arbeiten; 14-Jährige nicht mehr als 8 Std./Tag und 40 Std./Woche. Die Jugendlichen dürfen höchstens die Hälfte ihrer Ferienzeit arbeiten.
  • Für Jugendliche unter 16 Jahren sind Arbeiten in Schaustellungsbetrieben (Zirkus, Theater usw.) oder das Bedienen von Gästen in Restaurants und Beizen nicht erlaubt. Verboten sind zudem körperlich anstrengende und unsaubere Arbeiten.
  • Jobben in Nachtlokalen, Diskos, und Barbetrieben ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

 

 

 

Arbeitsvertrag

Für einen Ferienjob braucht es keinen Arbeitsvertrag. Empfehlenswert ist es aber, dass Wichtigste schriftlich festzuhalten: Datum des Stellenantritts, Arbeitszeit, Lohn, Dauer des Einsatzes.
 
Für Aushilfetätigkeiten sowie Teilzeitarbeit von weniger als drei Monaten Einsatzdauer besteht für die Arbeitnehmenden kein Anspruch auf Lohnzahlung bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft.
 

Lohn

Es gibt weder Vorschriften noch gesetzliche Richtlinien. Die Löhne variieren je nach Tätigkeit und Region. Die Lohnfrage muss also mit dem Arbeitgeber besprochen werden: Für 16-jährige SchülerInnen kann dies beispielsweise 12 – 15 Franken betragen (vgl. Beobachter Ratgeber, Irmtraud Bräunlich Keller, Ferienstelle, Lehre, Berufseinstieg).
 

Versicherung

Die Versicherungsleistungen müssen mit dem Arbeitgeber besprochen und geklärt werden. Grund-sätzlich gilt: Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Dies gilt auch bei kurzen, befristeten Arbeitseinsätzen. Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Versicherungsschutz für Nichtbetriebsunfälle (Freizeit). Unfälle die auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren, sollten aber gedeckt sein.
Nützliche Adresse: Suva, zentraler Kundendienst, 6002 Luzern, Tel 041 419 58 51
 

Literaturhinweise

Irmtraud Bräunlich Keller; Ferienstelle, Lehre, Berufseinstieg; Beobachter Buchverlag; Zürich 2003
 
BSL: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Oberwallis

Jugendarbeitsstellen Oberwallis

SMZ: Sozialmedinische Zentren Oberwallis

Jugendkommission Wallis

Pro Juventute Oberwallis
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